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Schulentwicklungsplanung

Bereits im Jahr 2017 hat der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein dem Amt Geltinger Bucht als Schulträger aufgetragen, die Zukunft seiner Schulen zu überplanen und folgende Maßnahmen vorzunehmen:

-          Erstellung einer eigenständigen Schulentwicklungsplanung, die                 nach § 48 Abs. 1 Nr.  SchulG als Verpflichtung für jeden                               Schulträger vorgesehen ist

-          Überprüfung des Raumangebots in den Schulen und                                   Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden sowie den Eltern                 über die Zusammenlegung der 4 Grundschulen zu 2                                     leistungsfähigeren Schulen. Da die Schulen annähernd 7 bzw. 4                 km auseinanderliegen, ist dies zumutbar. Die notwendige                           Schülerbeförderung erscheint realisierbar.

Dieser Prozess wurde nach der Kommunalwahl im Jahr 2018 aufgenommen. Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat am 16.12.2020 beschlossen, eine Schulentwicklungsplanung für die „Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht 2030“ zu erstellen.

Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt unter anderem das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen und Schulstandorten. Grundsätzlich soll laut Schulgesetz Schleswig-Holstein die schulische Infrastruktur gesichert, der zu erwartende Bedarf gedeckt und die Entwicklungsmöglichkeiten, auch zu veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, möglichst gut umgesetzt werden.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 für Grundschulkinder stellt eine solche geänderte Rahmenbedingung dar, die neben dem Rechtsanspruch auch Erfordernisse beinhaltet, die unmittelbar in die Raumplanung und in das Vorhalten von Schulräumen eingreift und alle Schulträger vor erhebliche Herausforderungen stellt.

Mit der Schulentwicklungsplanung wurde nach einem entsprechenden Auswahlverfahren Frau Petersen vom Büro „lernenbrauchtraum GmbH“ beauftragt. Wissenschaftlich begleitet wurde das gesamte Planungsverfahren von Vertretungsprofessor Dr. Derecik. In enger Abstimmung und Zusammenarbeit wurde mit allen an Schule „Beteiligten“ gesprochen (Ehrenamt, Arbeitskreis Schule, Schulleitungen, Dienststellenleitung, Schulverwaltung, Bauabteilung, externes Architekturbüro).

Sie finden das Ergebnis dieses Projektes im anliegenden »Abschlussbericht zur Schulentwicklungsplanung im Amt Geltinger Bucht für den Bereich der Grundschulen«.

Der Amtsausschuss hat auf der Grundlage des Abschlussberichts am 24.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Das Amt Geltinger Bucht sieht aufgrund der vorgestellten Schulentwicklungsplanung für die Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht für den Bereich der Grundschulen dringenden Handlungsbedarf und beschließt folgende Umsetzungsschritte:

a.) Der Bericht zur Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen des Amtes Geltinger Bucht wird grundsätzlich als Handlungsgrundlage für alle weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte beschlossen.

b.) Die Schullandschaft des Amtes soll zukunftsorientiert mit einer zeitgemäßen modernen Lernumgebung unter Berücksichtigung des Raumbedarfes im Rahmen des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder aufgestellt werden.

c.) Der Schulträger beabsichtigt, die vier Grundschulstandorte gleichberechtigt weiter zu analysieren.

Vorbehaltlich aller notwendigen Abstimmungen, Beteiligungen und Genehmigungen gemäß Schulgesetz SH und aller weiteren notwendigen Gremienbeschlüsse, besteht gegebenenfalls die Notwendigkeit, die Anzahl der Schulstandorte zu reduzieren, um die verbleibenden als „Zukunftsschule“ auszurichten.

d.) Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulaufsichtsbehörden Abstimmungsgespräche zu führen, um die notwendigen Schritte für eine spätere Genehmigung zur Neuaufstellung der Schullandschaft Geltinger Bucht zu besprechen.

e.) Für die weitere Planung soll eine Projektarbeitsgruppe berufen werden, die die weiteren Sachfragen im Rahmen der Vorplanung erarbeitet (Bedarfs- und Projektplanungen im Rahmen der Phase "0" wie pädagogische Konzepte, Projektleitung, Raumbedarf, Ressourcen, Baukosten als Vorplanung, Standorte, Verkehrsanbindung, Anhörungsverfahren der jeweiligen Schulkonferenzen und Stellungnahmen usw.). Die Arbeitsgruppe sollte aus Mitgliedern des Schulausschusses, der Schulleitungen, der Elternvertretungen und fachübergreifend aus der Verwaltung gebildet werden.

Dem Schul- und ggf. dem Amtsausschuss sind die jeweiligen Zwischenergebnisse vorzustellen bzw. sind jeweils einzelne Mitglieder dieser Ausschüsse über die Einbindung in die Arbeitsgruppe zu beteiligen. Der Schulausschuss hat dann einen konkreten empfehlenden Beschluss zu erarbeiten.

f.) Für die nächsten Umsetzungsschritte in diesem Projekt sind weitere Vorplanleistungen notwendig. Hierfür sind für 2022 in einer ersten Mittelbereitstellung 150.000 Euro zu veranschlagen.

Es wurden anschließend 2 Projektarbeitsgruppen gebildet, die mit den Standortbürgermeistern, Schulleitungen, Elternvertretern und Mitarbeitenden aus der Verwaltung besetzt sind. Die Arbeitsgruppe Schulbau wird fachlich unterstützt vom Infrastruktur-Kompetenzzentrum der Investitionsbank Schleswig-Holstein, die Arbeitsgruppe Pädagogik wird unterstützt von Frau Petersen vom Planungsbüro „lernenbrauchtraum GmbH“.

Die Arbeitsgruppe Pädagogik hat als ersten Schritt einen Elternfragebogen zu den Wünschen der Eltern, wie Grundschule aussehen sollte, erarbeitet. Die Auswertung des Fragebogens finden Sie ebenfalls hier. Die in der nächsten Zeit freigeschaltete Online-Umfrage zur Schulzufriedenheit wird im Ergebnis Ende Mai ebenfalls hier dargestellt werden.