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Einreisende aus der Ukraine

FAQ `s

Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Zusammenfasst in einem Katalog: https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine.

Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert.

Ein Flyer (auf Deutsch und Ukrainisch) mit QR-Code steht bereit, der heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, um z.B. an Bahnhöfen oder in Einrichtungen verteilt zu werden:

- Bunter Flyer 

- Schwarz-weißer Flyer 

Landesbehörde Schleswig-Holstein

Link zu FAQ`S auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch

Private Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine

Meldung von Unterkünften (auch durch Private)

Sollten beim Migrationsmanagement des Kreises Schleswig-Flensburg Unterkunftsangebote von Privatpersonen eingehen, werden diese an die Gemeinden und Ämter weitergeleitet bzw. telefonisch an diese verwiesen. Es werden die Gemeinden und Ämter darum gebeten, jeden Tag zum Dienstschluss eine aktualisierte Liste mit dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Wohnraum an das oben genannte Funktionspostfach zu schicken. Darüber hinaus wird – wie auch bei den Meldungen im Rahmen der Unterbringung von Asylsuchenden – darum gebeten, etwaige Besonderheiten zu dem Wohnraum mitzuteilen, die für die Entscheidung über die Zuweisungen relevant sind (bspw. nicht geeignet für in der Mobilität eingeschränkte Ausländer*Innen). Es ist mit einem wöchentlichen Zugang von ca. 150 Personen aus den Aufnahmeeinrichtungen zu rechnen, sodass die Aufnahmekapazitäten zentraler Unterbringungen im Kreis kurzfristig ausgelastet sein werden. Aufgrund dessen wird es zu zeitnahen Zuweisungen nach Aufnahme in den kreiseigenen Unterkünften kommen.

Wer also Wohnraum anbieten kann oder privat Flüchtlinge aufnehmen möchte, wendet sich bitte an das Amt Geltinger Bucht, Frau Carola Baack. Da ihr Telefon zur Zeit heiß läuft, bittet sie um Kontaktaufnahme unter carola.baack@amt-geltingerbucht.de.  

Bitte macht kurze Angaben, welche Art Wohnraum/Unterkunft angeboten werden kann. Dann ist noch eine Telefonnummer wichtig, damit Frau Baack zurückrufen kann.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat einen Stab für die Unterbringung von Ukrainern/-innen eingerichtet:

Ukraine-Situation im Kreis Schleswig-Flensburg

Weitere Tipps und Hinweise zur Aufnahme von Flüchtlingen von PROAsyl

ProAsyl Tipps und Hinweise

Einreise nach Deutschland

Staatsangehörige der Ukraine können für 90 Tage visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen. Dieser visumsfreie Zeitraum kann um weitere 90 Tage durch Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde des Aufenthaltsortes verlängert werden. Ukrainerinnen und Ukrainer, die von diesem Zugangsweg Gebrauch machen, haben nur sehr eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt (z. B. Ferienbeschäftigungen von Studierenden). Auch der Bezug von Sozialleistungen und Förderungen sind für sie nicht möglich.

Corona bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?

Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr, da die Ukraine ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Die Vorgaben der CoronaEinreiseV sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten

Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.

Merkblatt Covid-19 Impfung auf Russisch: https://www.mimi-hamburg.de/files/downloads/Corona/Russisch.pdf

Meldung Ihres Aufenthalts

Personen, die sich bereits im Amtsgebiet „Amt Geltinger Bucht“ befinden oder neu ankommen mögen sich im Ordnungsamt des Amtes „Geltinger Bucht“ melden. Eine Vorsprache im Migrationsmanagement ist zunächst entbehrlich. Folgende Informationen werden benötigt:

  • Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort) sowie der Staatsangehörigkeit
  • Scan des Passdokuments (Lichtbildseite sowie Seiten mit Stempeln); alternativ bei Nichtvorliegen eines anderweitigen Identitätsdokuments sowie bei Drittstaatsangehörigen „Nichtukrainern“ ein Nachweis des dortigen Aufenthaltsrechts
  • Art der familiären Bindung zu miteingereisten Personen
  • Aktuelle Adresse und wie lange dort eine Unterbringung möglich ist (Dauerhaft oder befristet bis...)
  • Weitere Möglichkeiten, um Sie/die Betroffenen zu erreichen (bspw. Telefon, E-Mail)
  • Sprachkenntnisse
  • Dringende Notwendigkeiten (bspw. Sozialleistungsbedarf)

Das Ordnungsamt meldet betroffene Ausländer*Innen an die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg. Damit ist der erste Schritt getan. In einem zweiten Schritt werden die Betroffenen von der Kreisverwaltung kontaktiert und ein Termin zur Vorsprache im Migrationsmanagement – wenn möglich per E-Mail – mitgeteilt. Erforderliche Anträge und Mitbringlisten werden beigefügt sein. An dem Termin erfolgt die abschließende Registrierung und Prüfung des aufenthaltsrechtlichen als auch leistungsrechtlichen Status. Eine Vorsprache ohne Termin ist derzeit leider nicht möglich. Im Falle dringenden Sozialleistungsbedarfs kann eine Vorsprache ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Migrationsmanagements erfolgen.

Das Ukraine-Portal des Kreises erreichen Sie hier.

Leistungen

Die Leistungen nach dem AsylbLG beinhalten folgende Leistungen:

  • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushaltes (notwendiger Bedarf)
  • Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf)
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Bei besonderen Umständen sind gegebenenfalls auch weitere Leistungen möglich, die im Einzelfall bewilligt werden.

Gesundheit

Allgemeine Informationen zum deutschen Gesundheitswesen auf Russisch:

https://www.wegweiser-gesundheitswesen-deutschland.de/images/Downloads/LF_Gesundheitsprojekt_RU.pdf

Psychosoziale Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten
Marienhölzungsweg 19, 24939 Flensburg

Hier finden Sie weitere Informationen über das Angebot in fünf  Sprachen - deutsch, englisch, arabisch, persisch und russischPSC-Information.pdf

Vereinbarung von Terminen
Telefon (Durchwahl): 0461  812 -1729
Telefon Sekretariat: 0461  812 -1717
eMail: psc-migrants@diako.de

Termine vereinbaren Sie bitte per Telefon oder per eMail. Benötigen Sie Videodolmetschen? Wenn ja, welche Sprache sprechen Sie? Sie können auch gern selbst eine vertraute Person zur Übersetzung mitbringen.

Sprachkurse

Die Zulassung zu Integrationskursen ist möglich. Die Einrichtung von STAFF Kursen speziell für Ukrainer ist auf dem Weg.

„Willkommen in Deutschland – Informationen für Zuwanderinnen und Zuwanderer“

Informationen zu den Fragen: Was brauche ich für die Einreise nach Deutschland? Wo kann ich Deutsch lernen? Wie finde ich eine Wohnung und Arbeit? Gibt es Betreuungsangebote für meine Kinder?

Zudem nützliche Telefonnummern, Kontaktadressen sowie Tipps für den Alltag auf Russisch erhältlich:

Willkommen in Deutschland.pdf

Arbeitsmarktzugang

Direkt nach der Einreise ist eine Erwerbstätigkeit noch nicht erlaubt, dies ist grundsätzlich erst nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis der Fall. Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der zuständigen örtlichen Ausländerbehörde zu beantragen. Die Ausländerbehörden sollen bereits bei der Erteilung des Aufenthaltstitels eine Beschäftigungserlaubnis erteilen auch wenn noch kein konkretes Arbeitsverhältnis in Aussicht steht.

Das Bundesinnenministerium hat angeordnet, dass die Wirkungen der Aufenthaltserlaubnis bereits mit der Beantragung eintreten und nicht erst mit der Erteilung. Das heißt, dass eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann, sobald die Aufenthaltserlaubnis beantragt wurde. Auch wer im Besitz einer Fiktionsbescheinigung ist (Bestätigung der Ausländerbehörde über die Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz), ist zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt.

Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot.

Beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt bei Asylantrag

Auch einen Asylantrag können Geflüchtete grundsätzlich stellen. Dann wäre der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt allerdings in den ersten drei Monaten beschränkt, wenn sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen sogar bis neun Monate nach der Stellung des Asylantrags.

Rechtsgrundlagen

Die europäischen Innenminister*innen haben sich am 03. März 2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sofortigen Schutz in der EU zu gewähren und dafür die Aktivierung der Richtlinie über vorübergehenden Schutz beschlossen. Dies wirkt sich auf die Aufenthaltsrecht und den Zugang ukrainischer Bürger*innen zu humanitären Leistungen aus. Sozialleistungen werden für die unter den Ratsbeschluss fallenden Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsybLG) auf Antrag erbracht.

Bereits die Äußerung eines Schutzgesuchs, das sich in jeder Bitte um Unterstützung manifestieren könne, eröffnet den Anwendungsbereich des AsylbLG (§ 1 Abs. 1 Nr. 1a AsylbLG). Auf diese Weise wird ein Rechtskreiswechsel vermieden, da nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz ohnehin das AsylbLG einschlägig ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylbLG).