Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Unternehmenskarte erstmalig beantragen
Unternehmenskarten (Unternehmerkarten) müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.
Beschreibung
Unternehmenskarten (auch Unternehmerkarten) werden für Inhaber von Firmen oder Betrieben erstellt, deren Fahrpersonal Beförderungen durchführt, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 fallen oder die Lenk- und Ruhezeiten nach § 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) einzuhalten haben.
Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem die Antragstellerin ihre/der Antragsteller seine Hauptniederlassung hat.
Fristen
Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.
Vor Ablauf der Gültigkeit ist rechtzeitig, frühestens 6 Monate vorher, ein Folgeantrag zu stellen.
Kosten
Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
- Nachweis des Namens des Inhabers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
- bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion.
verwandte Vorgänge
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
- Fahrerlaubnis: Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
Ansprechpartner
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150Fax: +49 4621 87-337E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820Fax: +49 4621 87-337E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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