Telemedien
Telemedien
Telemedien (z.B. Online-Shops) sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Beschreibung
Telemedien sind (im Unterschied zu Mediendiensten) elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an einen individuellen Nutzer richten, wie Online-Shops, Online-Banking, Wetter- und Verkehrsdaten, Online-Spiele.
Sie sind grundsätzlich zulassungs- und anmeldefrei.
Weitere Informationen
Wer Telemedien im Rahmen einer gewerbeanzeigepflichtigen Tätigkeit betreibt, muss dies bei der für Gewerbeanmeldung zuständigen Stelle anzeigen.
verwandte Vorgänge
- Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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