Sporthalle, Sportplatz nutzen
Sporthalle, Sportplatz nutzen
Wer eine Sporthalle oder einen Sportplatz nutzen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: hauptamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Herr Malte Mischke
Mitarbeiter Fachbereich Hauptamt
Kontakt herunterladen
04632 8491-55
04632 8491-30
malte.mischke[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
2.5
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular