Prostitution: Verbot - Auskunft
Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Beschreibung
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Frau Sandra Legant
Mitarbeiter Fachbereich Ordnungsamt
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04632 8491-91
04632 8491-30
sandra.legant[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.2
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Fax: +49 4621 87-366E-Mail: allgemeine.ordnungsangelegenheiten[at]schleswig-flensburg.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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