Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten
Sofern sich eine Baumaßnahme auf ein Nachbargrundstück auswirkt, kann der betroffene Grundstücksnachbar Einsicht in die Bauakte nehmen.
Beschreibung
Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthalten baurechtliche Vorschriften teilweise Bestimmungen, die auch dem Schutz der Nachbarn dienen. Beispielsweise sind landesrechtliche Vorschriften über einzuhaltende Abstandflächen nachbarschützend.
Nachbarn können in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Fristen
Die gegebenenfalls anfallenden Fristen können von Fall zu Fall unterschiedlich lang sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.
Kosten
Die gegebenenfalls anfallende Gebühr kann von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.
erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Unterlagen sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbinung zu setzen.
Weitere Informationen
Um konkrete Auskünfte oder Akteneinsicht zu erhalten, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Dies kann sein:
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug),
- notarieller Kaufvertrag,
- Auszug aus dem Eigentümerverzeichnis des Katasterkartenwerkes.
verwandte Vorgänge
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Enteignung eines Grundstücks
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Teilung von Grundstücken
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-622E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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