Mitfahrzentrale: Anzeige
Mitfahrzentrale: Anzeige
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als stehendes Gewerbe anzeigen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige einer Mitfahrzentrale über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Kosten
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
Tel: 04632 8491-0Fax: 04632 8491-30E-Mail: info[at]amt-geltingerbucht.deWeb: www.amt-geltingerbucht.de/
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
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