Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld
Kfz: Ordnungswidrigkeiten - Verwarngeld / Bußgeld
Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:
Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.
Bußgeld:
Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).
Ausnahme:
Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.
Kosten
Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-335E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
und Do. 15:00 - 17:00 Uhr
Frau Lia Grehm
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle
Kontakt herunterladen
+49 4621 87-227
bussgeldstelle[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
117
Frau Anke Groth
Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle
Kontakt herunterladen
+49 4621 87-317
bussgeldstelle[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
117
St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820Fax: +49 4621 87-337E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular