Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung
Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.
Beschreibung
Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.
Zuständigkeit
An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.
Kosten
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.
Justizportal - Insovenzbekanntmachungen
Informationen zu Gerichten und Justizbehörden
verwandte Vorgänge
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Versteigerung anzeigen
Ansprechpartner
Südergraben 22
24937 Flensburg
Tel: +49 461 89-0Fax: +49 461 89-434E-Mail: verwaltung[at]ag-flensburg.landsh.deWeb: www.amtsgericht-flensburg.schleswig-holstein.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular