Hafenbehördliche Genehmigungen
Hafenbehördliche Genehmigungen
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Beschreibung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Zuständigkeit
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Fristen
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Holmlück 2
24972 Steinbergkirche
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-geltingerbucht.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der AmtsverwaltungMo., Mi., Do., Fr. 8.00 - 12.00 Uhr ausschließlich mit TerminvereinbarungMittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr ausschließlich mit Terminvereinbarung
Frau Sandra Legant
Mitarbeiter Fachbereich Ordnungsamt
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04632 8491-91
04632 8491-30
sandra.legant[at]amt-geltingerbucht.de
Zimmer:
1.2
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
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