Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
Wer als Inhaber/in einer Fahrschule eine Zweigstelle betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie als Inhaberin/Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen dieser Fahrschule betreiben, benötigen Sie eine Zweigstellenerlaubnis.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und wenn nach den Umständen, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder ihrer räumlichen Entfernung, gewährleistet ist, dass die/der Inhaber/in der Fahrschulerlaubnis oder die/der verantwortlich/e Leiterin des Ausbildungsbetriebs ihren/seinen Pflichten nachkommen kann. Die Anzahl der Zweigstellen soll drei, bei Gemeinschaftsfahrschulen pro Gesellschafter/in zwei, nicht übersteigen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dessen/deren Bezirk die Zweigestelle errichtet werden soll.
Fristen
Keine
Kosten
Gemäß Nr. 302.4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) werden für die Erteilung der Zweigstellenerlaubnis einschließlich der Ausfertigung einer Erlaubnisurkunde 84,40 Euro erhoben.
erforderliche Unterlagen
- Fahrlehrerschein,
- ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
- eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.
Rechtsgrundlage
- § 14 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Der Antrag kann schriftlich und formlos gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Zweigstelle kann nicht einen anderen Namen tragen als die Fahrschule (Hauptstelle). An den Namen der Hauptstelle wird nur das Kürzel Zweigstelle (Ort der Zweigstelle) angefügt.
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Ansprechpartner
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150Fax: +49 4621 87-337E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820Fax: +49 4621 87-337E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular