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Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sofern Bundeswehr oder THW wirtschaftlich tätig werden, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.

Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:

  • Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
  • Vermieten von Zelten,
  • Transporteinsätze,
  • Kranarbeiten,
  • Hubschrauberflüge,
  • Baumfällung,
  • Demontagearbeiten,
  • Sprengen von Ruinen.

 

An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).

Industrie- und Handelskammern Schleswig-Holstein

 

Keine

 

Angaben über

  • Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme beziehungsweise des Einsatzes,
  • Einsatzort,
  • Dauer der Maßnahme,
  • Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
  • Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
  • Komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.

 

Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

IHK - Wirtschaftliche Tätigkeit von öffentlichen Einrichtungen

 


Ansprechpartner

Johanniskirchhof 1-7 24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0Fax: 0049461 866-110E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift: Postfach 173824907Flensburg


Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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