Meldestelle für Hinweisgebende
Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie), hat das Amt Geltinger Bucht gemeinsam mit der Stadt Schleswig, der Stadt Kappeln sowie den Ämtern Südangeln, Arensharde und Haddeby eine interne Meldestelle für Hinweisgebende nach § 12 HinSchG eingerichtet.
Sollten Sie Kenntnis von Verstößen haben, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese über verschiedene sichere Wege zu melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich.
Weitere Informationen zum Verfahren und der Meldeweg steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:
Stadt Schleswig | Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
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