Allris
Vorlage - 2020-14GV-141
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" hier: Vorbereitende Untersuchung mit Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (VU/ISEK) a) Aufnahme in den Maßnahmenplan b) Ausschreibungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
|
Beratung und Beschluss
|
|
|
14.01.2020
|
Sachverhalt
Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ steht das Zukunftskonzept Daseinsvorsorge Gemeinde Steinbergkirche und Umland vor der Fertigstellung.
Bisherige zeitliche Schiene:
Antragstellung:
Aufforderung zur Intererssenbekundung Ministerium: 06.02.2017
Interessenbekundung Gemeinde: 28.03.2017
Aufforderung zur Antragstellung, Ministerium: 11.05.2017
Antragstellung Gemeinde: 10.07.2017
Aufnahme ins Stadtbauförderungsgroramm: 25.10.2017
Zuwendungsbescheid Investitionsbank: 30.11.2017
Zukunftskonzept Daseinsvorsorge:
Aufnahme in den Maßnahmenplan: 14.02.2018
Ausschreibung Planungsbüros: 01.03.2018
Beauftragung Planungsbüros: 15.03.2018
Auftaktveranstaltung 07.11.2018
Diverse Lenkungsgruppen-Sitzungen, Workshops,
Zukunftsgespräche
Vorstellung Entwurf Zukunftskonzept – GV- 14.01.2020
Nach den bisherigen Planungsschritten soll nun das Intergrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen beauftragt werden.
Das ISEK verfolgt einen ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz unter Beachtung sozialer, städtebaulicher, kultureller, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder und ist Voraussetzung zum Erhalt von Fördermitteln aus der Städtebauförderung.
Hierbei werden folgende Ziele verfolgt:
Stärkung des Ortszentrums, Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen sowie städtebauliche Maßnahmen zur Behebung von Missständen
z.B. Stabilisierung der sozialen Infrastruktur, Bestandserneuerung, Unterstützung von Projekten und Initiativen und Stärkung der Aufenthaltsqualität.
Das unter aktiver Mitwirkung der Bürger, Behörden und der Gemeindevertretung und seiner Ausschüsse entstehende Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) soll aufzeigen, wohin sich die Gemeinde in den kommenden Jahren entwickeln kann und sollten. Wie jede seriöse Planung unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten muss das ISEK das Wünschenswerte mit dem realistisch Machbaren zusammenführen, um als roter Faden der Ortsentwicklung dienen zu können. Für Politik und Verwaltung geben die Maßnahmenvorschläge des ISEK eine wichtige Unterstützung, um kommunalpolitische Entscheidungen zur Optimierung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität der Gemeinde zu treffen. Dazu müssen die einzelnen Themenbereiche des ISEK schrittweise in die kommunale Haushalts- und Bauleitplanung der kommenden Jahre übertragen werden. Das ISEK soll ein tragendes Fundament für öffentliche und private Planungs- und Investitionsentscheidungen liefern.
Die Wirkungskraft dieses Leitbildes hängt von seiner politischen und öffentlichen Akzeptanz ab. Deswegen will das Entwicklungskonzept Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft dazu motivieren und begeistern, bei der Zukunftsgestaltung der Gemeinde kontinuierlich mitzuwirken. Ein modernes Leitbild für die Gemeinde Steinbergkirche ist auf einen Zeithorizont von bis zu 10 Jahren ausgelegt. Dies ist der Zeitrahmen, für den belastbare Prognosen über wichtige Entwicklungen möglich sind. Sowohl im Hinblick auf die Dynamik aktueller Entwicklungen, als auch für die Sicherung längerfristiger Optionen muss das Entwicklungskonzept jedoch immer wieder angepasst und fortgeschrieben werden.
Durch die Vorarbeit des Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge Steinbergkirche und Umland wird nun für den speziellen Bereich Steinbergkirche –Untersuchungsbereích- ein Prozess in Gang gesetzt, der es der Gemeinde ermöglichen soll, sich im Standortwettbewerb mit anderen Kommunen in geeigneter Weise zu positionieren und auf die gesellschaftlichen bzw. strukturellen Veränderungsprozesse (z.B. Demographie) konstruktiv und gestaltend zu reagieren.
Entwicklungsziele können hierbei sein (nicht abschließend):
Aufwertung Ortszentrum
Erweiterung der Kindertagesstätte
Sport-Multifunktionsfläche mit Infrastruktureinrichtungen
Bürgerzentrum mit Infrastruktureinrichtungen
Mobilitätsstationen – Verkehrs-Wegekonzept
Gesundheitszentrum mit Infrastruktur
Generationenübergreifendes Wohnangebot
Ausbau Rettungszentrum
Bearbeitungsschritte des ISEKs sind:
Analyse und Bewertung der Ist-Situation und Diskussion – Abstimmung der Handlungsfelder im Untersuchungsbereich (Fachbehörden, Arbeitsgruppen, Expertengespräche, Bürgerschaft, Politik)
Ableiten strategischer Entwicklungsziele und Entwicklungsleitlinien
Zusammenstellen aufeinander abgestimmter Maßnahmen der Ortserneuerung inkl. einer Darstellung der Kosten und der Trägerschaft
Prüfung der Förderwürdigkeit und Priorisierung der Einzelmaßnahmen
Abstimmung Fördermittelgeber / Förderantrag
Vorschlag zur räumlichen Abgrenzung des Sanierungs-bzw. Fördergebietes
Zur Beauftragung eines ISEK sowie der VU werden seitens der Verwaltung –vorab Absprache mit Lenkungsgruppe- mindestens sechs erfahrene Planungsbüros zur Vorstellung/ Abgabe eines Angebots aufgefordert; danach soll eine Vorstellung von ausgewählten Planungsbüros im Lenkungsausschuss erfolgen.
Es werden Planungskosten von rund 50.000,- € brutto kalkuliert. Haushaltsmittel für 2020 stehen zur Verfügung.
Bei der Ausschreibung zur Konzepterstellung werden -für die Auswahl und Anzahl der anzuschreibenden Planungsbüros und die Inhalte des Leistungsverzeichnisse- mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, Referat Städtebauförderung Details vorabgestimmt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt,
a) im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden –überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ die Erarbeitung einer vorbereitenden Untersuchung mit Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept zu erstellen und in den Maßnahmenplan aufzunehmen.
b) die Erarbeitung einer vorbereitenden Untersuchung mit Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept im Rahmen einer Markterkundung auszuschreiben. Die Lenkungsgruppe wird hierbei bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses, der Wahl der zu beteiligten Planungsbüros sowie der Auswahl eines Planungsbüros eingebunden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Planungsauftrag zu erteilen.

Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular