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Vorlage - 2019-14GV-138
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über einen Antrag auf Installation einer bedarfsgesteuerten Fußgängerampel an der Kreuzung Holmlück/B199 (Nordstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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02.12.2019
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Sachverhalt
Es ist ein Antrag auf Installation einer bedarfsgerechten Fußgängerampel an der Kreuzung Holmlück/B199 (Nordstraße) eingereicht worden (siehe Anlage). Dieser Antrag wird durch 48 Unterschriften von Einwohnern unterstützt.
Zur Begründung siehe Anlage zum TOP.
Zuständig für die Genehmigung einer Ampel an der Kreuzung Holmlück/B 199 ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.
Im Jahr 2016 ist dieses Thema bereits sehr ausführlich beraten worden. Es hat mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, dem Ordnungsamt und dem Bürgermeister Ortstermine gegeben, mit dem Ziel dort eine Ampel zu installieren. Dies ist jedoch in der Vergangenheit von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt worden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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615,4 kB
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