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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-14GV-138

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es ist ein Antrag auf Installation einer bedarfsgerechten Fußgängerampel an der Kreuzung Holmlück/B199 (Nordstraße) eingereicht worden (siehe Anlage). Dieser Antrag wird durch 48 Unterschriften von Einwohnern unterstützt.

 

Zur Begründung siehe Anlage zum TOP.

 

Zuständig für die Genehmigung einer Ampel an der Kreuzung Holmlück/B 199 ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.

 

Im Jahr 2016 ist dieses Thema bereits sehr ausführlich beraten worden. Es hat mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, dem Ordnungsamt und dem Bürgermeister Ortstermine gegeben, mit dem Ziel dort eine Ampel zu installieren. Dies ist jedoch in der Vergangenheit von der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt worden.

 

  

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche befürwortet den Antrag auf Installation einer bedarfsgerechten Fußgängerampel und beschließt erneut einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg einzureichen.

 

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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