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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-01GV-048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Ahneby hat gem. § 95m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Jahresabschluss ist gem. § 95m Abs. 2 GO innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte aufgrund der umfangreichen Arbeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz 2014 nicht eingehalten werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gem. § 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Diese Prüfung hat am 27.11.2019 stattgefunden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach  Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Diese Frist kann aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ahneby beschließt den Jahresabschluss 2015 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen; für die geleistete überplanmäßige Aufwendung Produkt-Konto Nr. 541100.522100 „Wegeunterhaltung“ in Höhe von 6.514,83 € wird die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d der Gemeindeordnung erteilt.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.171,10 wird im Haushaltsjahr 2016 gegen die  Ergebnisrücklage (26.691,58) gebucht.

 

 

 

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