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Vorlage - 2019-01GV-046
Grunddaten
- Betreff:
-
Eröffnungsbilanz 2014 der Gemeinde Ahneby
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Wilhelm Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Ahneby
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Beratung und Beschluss
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04.12.2019
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Ahneby hat beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Ahneby zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.
Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor, wurde nach § 95n Abs. 5 und 6 GO vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde geprüft und ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.
Die Prüfung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung hat am 27.11.2019 stattgefunden.
Umfang der Prüfung:
Es wurde zunächst die Aktivseite der Bilanz dahin gehend überprüft, dass das unbewegliche und bewegliche Anlagenvermögen der Gemeinde vollständig erfasst und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den Bestimmungen der GemHVO-Doppik bewertet wurde.
Beim Umlaufvermögen sind die Kasseneinnahmereste aus der Jahresrechnung 2013 und andere Forderungen aus 2013 sowie die liquiden Mittel mit den Werten der Eröffungsbilanz abgeglichen worden.
Die Position der aktiven Rechnungsabgrenzung wurde ebenfalls überprüft.
Bei den Passiva wurden die Sonderposten für die erhaltenen Zuschüsse und Zuweisungen sowie die Verbindlichkeiten geprüft.
Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:
Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen umfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.

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