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Vorlage - 2019-14GV-130
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche 56. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche (Mischgebiet nördlich der Nordstraße) Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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17.10.2019
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Sachverhalt
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine erste planerische Grundlage für die Entwicklung von gemischten Bauflächen, eines Mischgebietes nördlich der Nordstraße zu schaffen. Mischgebiete (§ 6 BauNVO) dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Für diesen Zweck wird eine in der Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes dargestellte Fläche für die Landwirtschaft in ein Mischgebiet umgewandelt.
Der Plangeltungsbereich ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
- Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet nördlich der Nordstraße, südlich der Schulstraße und östlich der Ortslage die 56. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Aufstellung eines Bebauungsplanes –im Parallelverfahren- geschaffen. Die Abgrenzung des Plangeltungsbereiches ist im beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange soll die Ing. gemeinschaft Sass & Kollegen, Albersdorf beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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366,4 kB
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