Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-15GV-068

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Das Grundstück Gemarkung Sterup, Flur 2, Flurstück 97 (ehemalige Ziegelei ) befindet sich westlich der Straße „Sterupbek“ gegenüber der Einfahrt zur Straße „Barg“. Über das besagte Grundstück führt ein Teilstück eines Weges (ca. 160 m²), der in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden ist und der Gemeinde Sterup gehört (Gemarkung Sterup, Flur 2, Flurstück 84/3). Der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Sterup, Flur 2, Flurstück 97 (ehemalige Ziegelei ) möchte an bzw. auf dem Weg ein Carport bauen und einen Garten anlegen. Der Eigentümer schlägt daher vor, den Weg gegen eine „Spende“ von der Gemeinde Sterup zu übernehmen. Alternativ könnte er sich auch vorstellen, dass ihm die Gemeinde eine Baulast zu ihren Lasten einräumt, damit er sein Vorhaben durchführen kann.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt, dass das Teilstück des Weges grundsätzlich veräußert werden kann. Der Kaufinteressent hat - neben einen noch zu verhandelnden Kaufpreis – die Kosten für die Vermessung, den Notar und die Umschreibung zu tragen. Die Vorsitzende wird beauftragt, die erforderlichen Verhandlungen mit den Kaufinteressenten zu führen.

Weiterhin soll das verbleibende Teilstück des Weges dem Eigentümer des nördlich zum Grundstück des Kaufinteressenten liegenden Flurstückes angeboten werden.  

 

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt