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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-04GV-064

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 24.09.2018 hatte die Gemeindevertretung Hasselberg den Aufstellungsbeschluss des B-Planes Nr. 7 „Süderfeld III“ gefasst und damit das förmliche Bauleitplanverfahren eingeleitet. Wesentliches Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

 

Nach der frühzeitigen Beteiligung kann mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss die Gemeindevertretung den Planentwurf nunmehr in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben. Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt folgendes:

 

1.             Der Entwurf des B-Planes Nr. 7 für das Gebiet südlich der Baugrundstücke in der Straße “Südhang“, westlich der Straße “Schenbek“ und nördlich der Grenze zur Gemeinde Rabel und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt

oder

mit folgenden Änderungen gebilligt: ...

2.             Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich ist der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

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