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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-05GV-041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch das Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung im vergangenen Jahr hat sich die Verwertung von Klärschlämmen erheblich verändert. So dürfen grundsätzlich auf landwirtschaftlichen Flächen wesentlich weniger Schlämme ausgebracht werden und andererseits sind nur eingeschränkte Kapazitäten für eine alternative Verbrennung vorhanden. Aufgrund der vorhandenen Konkurrenz zu anderen Düngemitteln wie Gülle und Gärresten stehen fast keine Flächen mehr für die landwirtschaftliche Verwertung zur Verfügung. Diese Situation hat zu einer „Explosion“ der Preise für die Verwertung geführt.

Eine Entsorgung zu den bisherigen Kosten ist nicht mehr möglich. Der Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kronsgaard (Beitrags- und Gebührensatzung) berücksichtigt diesen Umstand.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Kronsgaard beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kronsgaard (Beitrags- und Gebührensatzung) gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

 

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