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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-08GV-029

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch das Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung im vergangenen Jahr hat sich die Verwertung von Klärschlämmen erheblich verändert. So dürfen grundsätzlich auf landwirtschaftlichen Flächen wesentlich weniger Schlämme ausgebracht werden und andererseits sind nur eingeschränkte Kapazitäten für eine alternative Verbrennung vorhanden. Aufgrund der vorhandenen Konkurrenz zu anderen Düngemitteln wie Gülle und Gärresten stehen fast keine Flächen mehr für die landwirtschaftliche Verwertung zur Verfügung. Diese Situation hat zu einer „Explosion“ der Preise für die Verwertung geführt.

Eine Entsorgung zu den bisherigen Kosten ist nicht mehr möglich. Der Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Niesgrau über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entschlammung von Abwasserteichen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) berücksichtigt diesen Umstand.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Niesgrau über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen und die Erhebung von Kostenerstattungen für die Entschlammung von Abwasserteichen (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

 

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