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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-08GV-026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Niesgrau ist aufgefordert worden, für die Besetzung der Schöffengerichte bei den Amtsgerichten eine Person aus der Gemeinde vorzuschlagen.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist eine Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Niesgrau schlägt

 

1.

 

für die Aufnahme in die Vorschlagsliste vor.   

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

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