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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-03GV-032

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der bei der Haushaltplanung nicht vorhersehbaren Bedarfsveränderungen ist es gemäß § 95 b Gemeindeordnung (GO) zwingend erforderlich, einen Nachtragshaushalt für die Gemeinde Gelting aufzustellen.

Der vorliegende Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2016 der Gemeinde Gelting ist von der Verwaltung gem. § 75 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aufgestellt und vom Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde in seiner Sitzung am 14.11.2016 eingehend beraten worden.

Die Ansätze im Ergebnisplan sind an die aktuellen Bedürfnisse angepasst worden. Trotz der Veränderungen kann nach wie vor ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden. 

Die im Finanzplan geplanten Maßnahmen können aus den vorhandenen liquiden Mitteln der Gemeinde finanziert werden. Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt den vorgelegten 1. Nachtrag zum Haushalt 2016 nebst Anlagen.  

 

 

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Anlagen

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