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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-12GV-011

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Stangheck hat im rz 2009 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Stangheck zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.

Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor, wurde nach § 95n Abs. 5 und 6 GO vom Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde geprüft und ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Die Prüfung des Auschusses zur Prüfung der Jahresrechnung hat am 19.07.2016 stattgefunden.

 

Umfang der Prüfung:

Es wurde zunächst die Aktivseite der Bilanz dahin gehend überprüft, dass das unbewegliche und bewegliche Anlagenvermögen der Gemeinde vollständig erfasst und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den Bestimmungen der GemHVO-Doppik bewertet wurde.

Beim Umlaufvermögen sind die Kasseneinnahmereste aus der Jahresrechnung 2013 und andere Forderungen aus 2013 sowie die liquiden Mittel mit den Werten der Eröffungsbilanz abgeglichen worden.

Die Position der aktiven Rechnungsabgrenzung wurde ebenfalls überprüft.

 

Bei den Passiva wurden die Sonderposten für die erhaltenen Zuschüsse, Zuweisungen und sonstige Sonderposten geprüft. Kredite für Investitionen, der Kassenausgabereste und Verbindlichkeiten aus 2013 waren nicht vorhanden.

 

 

Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:

Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen umfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

X

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stangheck beschließt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stangheck zum 01.01.2014 in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Anlagen

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