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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-03GV-030

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung beschließt die gebilligten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 19 „Ferienhof Thomsen“ sowie die Begründung öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Ferienhofes zu schaffen.

Die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits durchgeführt. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge wurden zur Kenntnis genommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1)      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet südlich der Bundesstraße B199, östlich der Prahmstraße, nördlich der Straße Stenderup und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt;

2)      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „Friedhof Thomsen“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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