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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-03GV-029

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung beschließt die gebilligten Entwürfe der 19. Änderung des F-Plans sowie die Begründung öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes, um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Ferienhofes zu schaffen.

Die frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits durchgeführt. Die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge wurden zur Kenntnis genommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

Betroffenes Produktkonto:

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1)      Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Bundesstraße B199, östlich der Prahmstraße, nördlich der Straße Stenderup und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt;

2)      Der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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24972 Steinbergkirche

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