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Vorlage - 2016-10GV-009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Bewertungsrichtlinie für die Eröffnungs- und Folgebilanzen der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Stangheck, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup, Stoltebüll und des Amtes Geltinger Bucht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Rabel
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Beratung und Beschluss
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06.10.2016
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Sachverhalt
Im Zuge der Umstellung des Haushaltswesens auf das Neue Kommunale Rechnungswesen ist es für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz gem. §§ 54 bis 55 GemHVO-Doppik erforderlich, das gesamte Vermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinden und des Amtes zu erfassen und zu bewerten. Grundlage für die Erfassung und Bewertung des Vermögens sind die Regelungen der GemHVO–Doppik. Um eine weitgehend einheitliche Erfassung und Bewertung des Vermögens im Land Schleswig-Holstein zu gewährleisten, wurde vom Innovationsring Schleswig-Holstein eine Handlungsempfehlung zur Vermögenserfassung und Bewertung herausgegeben. Basierend auf der GemHVO-Doppik vom 30.08.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.03.2015, und der Handlungsempfehlung des Innovationsringes Schleswig-Holstein wurde die anliegende Bewertungsrichtlinie erarbeitet.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO-Doppik hat die Gemeinde Ahneby zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit einer Rechnungsführung nach den Regeln der doppelten Buchführung und danach für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres ihre Grundstücke, ihre Forderungen und Schulden, den Betrag ihres baren Geldes sowie ihre sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben.
Die Regelungen zur Aufstellung des Inventars, zur Inventur, zu allgemeinen Bewertungsgrundsätzen, zur Gliederung der Bilanz und besondere Vorschriften zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz befinden sich in den §§ 37 - 43, 48, 54 und 55 der GemHVO-Doppik.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Rabel beschließt die Bewertungsrichtlinie für die Eröffnungs- und Folgebilanzen der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Stangheck, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup, Stoltebüll und des Amtes Geltinger Bucht gem. der Vorlage.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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919,2 kB
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