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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-12GV-010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Stangheck hat im rz 2009 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gem. § 54 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Stangheck zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.

Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor und ist nach § 95n Abs. 5 und 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Stangheck zu prüfen.

 

Umfang der Prüfung:

Es sollte zunächst die Aktivseite der Bilanz dahin gehend überprüft werden, dass das unbewegliche und bewegliche Anlagenvermögen der Gemeinde vollständig erfasst und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den Bestimmungen der GemHVO-Doppik bewertet wurde.

Beim Umlaufvermögen sollten die Kasseneinnahmereste aus der Jahresrechnung 2013 und andere Forderungen aus 2013 sowie die liquiden Mittel mit den Werten der Eröffungsbilanz abgeglichen werden.

Die korrekte Erfassung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (gewährte Investitions-zuweisungen) ist zu prüfen.

 

Bei den Passiva sind die Sonderposten für die erhaltenen Zuschüsse, Zuweisungen und sonstige Sonderposten zu prüfen. Ein weiterer Bestandteil der Prüfung sollte sich auf die richtige Übernahme Restbuchwerte der Kredite für Investitionen, der Kassenausgabereste und Verbindlichkeiten aus 2013 beziehen.

 

Nach Durchführung der Prüfung sollte folgende Feststellung getroffen werden:

Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen umfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Stangheck zum 01.01.2014 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Anlagen

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