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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-12GV-009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit ca. 2 Jahren hat das Bauleitplanverfahren geruht. Aufgrund einer veränderten Ausgangslage beantragt die Familie von Rumohr die Weiterführung der Planung. Dies kann nur durch einen erneuten Aufstellungsbeschluss erfolgen. In der nunmehr vorliegenden Fassung ist der Plangeltungsbereich und das Planungsziel neu festgelegt. Der Geltungsbereich umfasst nur den nördlichen Teil der Hofanlage. Planungsziel ist die Sicherung des bestehenden Betriebes und die Schaffung einer angemessenen Erweiterung für die Nutzung „Winterlager Boote“

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschliesst:

  1. Für den Bereich der Hofanlage Mariannenhof wird der Bebauungnsplan Nr. 2 „Mariannenhof“ aufgestellt. Lage und Umfang des Geltungsbereiches wurde auf der Sitzung am 13.06.2016 vorgestellt.
  2. Die Sicherung der Planungsziele erfolgt gemäß § 11 Baugesetzbuch über einen städtebaulichen Vertrag. Der Vertrag ist vor Satzungsbeschluss von der Gemeindevertretung zu beschließen.
  3. Die Kosten des Planverfahrens trägt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – der Antragsteller. Eine schriftliche Vereinbarung zur Kostenübernahme liegt vor. Der Fortführung der Planung duch die Planungsgesellschaft BCS GmbH stimmt die Gemeinde zu.
  4. Die erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonsigtigen Träger öffentlicher Belange soll auf der Basis der vorliegenden geänderten Planzeichnung für den Bebauungsplan Nr. 2 durchgeführt werden. 

 

 

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Anlagen

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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