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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-03GV-020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu der Planung hat die frühzeitige Behördenbeteiligung und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit stattgefunden.

Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziffer 1 des nachfolgenden Beschlussvorschlages) kann die Gemeinde nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (vgl. Ziffer 2) den Entwurf des B-Planes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben.

Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eine Monats öffentlich ausgelegt, zeitgleich werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Ababe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt:

  1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten: - siehe Anlage
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Geltinger Bucht“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenen Fassung gebilligt.

Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

  

 

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