Allris
Vorlage - 2016-03GV-019
Grunddaten
- Betreff:
-
16. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Wackerballig/Strandweg - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Rainer Kirstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
|
Beratung und Beschluss
|
|
|
04.07.2016
| |||
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelting
|
Beratung und Empfehlung
|
|
|
27.06.2016
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der nordwestliche Teil des Ortsteils Wackerballig der Gemeinde Gelting ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Zeltplatz dargestellt. Für den Teilbereich südlich der Straße Strandweg soll eine Änderung erfolgen. Lage und Umfang des Geltungsbereiches sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.
Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes soll östlich des bestehenden Campingplatzes die Entwicklung eines Ferienhausgebietes ermöglicht werden. Vorgesehen ist die Entwicklung von fünf Ferienhäusern.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Sondergebietes geschaffen werden. Parallel erfolgt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6.
- Mit der Planung soll die PLANUNGSGRUPPE PLEWA beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen:

Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular