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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-03GV-018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Herr Callsen plant die Entwicklung eines Ferienhausgebietes östlich des Campingplatzes Wackerballig. Hier sollen in einem 1. Bauabschnitt 5 Ferienhäuser entstehen

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

-                       

  1. Für den Bereich im Nordwesten der Gemeinde Gelting (Ortsteil Wackerballig) besteht der Bebauungsplan Nr. 6 „Zeltplatz Wackerballig“ (Inkraft getreten 10.12.1982). Für den Teilbereich südlich der Straße Strandweg soll eine Änderung erfolgen. Lage und Umfang des Geltungsbereiches sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

Mit der Aufstellung der Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 soll östlich des bestehenden Campingplatzes die Entwicklung eines Ferienhausgebietes ermöglicht werden. Vorgesehen ist die Entwicklung von fünf Ferienhäusern. 

Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass das Vorhaben sich in geordneter Art und Weise in die gegebene städtebauliche und landschaftsplanerische Situation einfügt.

  1. Mit der Planung soll die PLANUNGSGRUPPE PLEWA beauftragt werden.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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