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Vorlage - 2016-03GV-017
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Tempo 30- Zone
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Beratung und Beschluss
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04.07.2016
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelting
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Beratung und Empfehlung
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27.06.2016
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Sachverhalt
Die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung kann von der Straßenverkehrsbehörde
–Kreis Schleswig-Flensburg- im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Die Anordnung von Tempo 30 – Zonen sind insbesondere für Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen. Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Ausweisung einzelner Straßen in „Zone 30“ ist nicht möglich. Die Anordnung von Tempo 30 – Zonen soll nach der Verwaltungsvorschrift des Bundes auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, d.h. der gesamte Ortsbereich ist verkehrstechnisch zu überplanen. Hierbei sind die Bedürfnisse des ÖPNV, des Wirtschaftsverkehrs sowie Rettungswesen und Feuerwehr entsprechend mit einzubeziehen.
Die Gemeindevertretung Gelting hat den südlichen Bereich mit Beschluss vom 13.02.2012 bereits als Tempo 30- Zone ausgewiesen. Im Bereich der Gemeinde Gelting schneidet als Durchgangs- bzw. Vorfahrtsstraße die B 199 sowie die K 58 als klassifizierte Straße den Ortskern. Nunmehr soll der nördliche Bereich Schmiedestraße, Georg-Assmussen-Weg, Ostlandstraße, Wolfgang-Miether-Straße ausgeweisen werden (sh. Anlage).
In Tempo 30- Zonen soll an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelten. Die Anordnung darf sich nur auf Straßen mit geringem Durchgangsverkehr beziehen.
Eine bauliche Umgestaltung ist nicht erforderlich; ist jedoch für den Erfolg „Zwingen zur Schleichfahrt“ praktikabel (Verschwenkungen, Aufpflasterungen, wechselseitige Parkplätze).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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