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Vorlage - 2016-10GV-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung eines Zweckverbandes (Breitbandzweckverband Angeln - BZVA) und Billigung der Verbandssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Dienststellenleitung
- Bearbeiter:
- Gerd Aloe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Rabel
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Beratung und Beschluss
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09.06.2016
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Sachverhalt
Die Ämter Hürup, Langballig und Geltinger Bucht haben eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Verbesserung der Breitbandversorgung geschlossen.
Im Kooperationsgebiet finden sich viele Gemeinden, die auch nach heutiger Definition als „weiße Flecken“ bezeichnet werden und über eine unzureichende Breitbandversorgung verfügen. Alle bisherigen Bemühungen einzelner Gemeinden, der Ämter und des Kreises sind nicht zur Umsetzung gekommen. Es liegt hier ein klassisches „Marktversagen“ vor, die Telekommunikationsunternehmen sind nicht bereit die Gemeinde ohne Bezuschussung ausreichend mit einer Breitbandanbindung zu versorgen. Dieses Marktversagen ist auch von der Bundesregierung erkannt worden und es gibt seit dem 15.06.2015 eine neue „Rahmenregelung zur Unterstützung eines flächendeckenden Breitbandausbaus“.
Hiermit wurden erhebliche Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt (max. 15 Millionen EUR pro Antragsteller). Da es keine Förderung für einzelne Gemeinden geben wird, hat das Breitbandkompetenzzentrum des Landes Schleswig-Holstein vorgeschlagen, dass sich einzelne Gemeinden zumindest in den Ämtern, besser aber noch in Kooperation mit anderen Ämtern zusammenzuschließen.
Dieser Zusammenschluss lässt sich auch aus ökonomischer und kommunalrechtlicher Sicht am effektivsten über einen Zweckverband realisieren. Alle 30 Gemeinden mit Ihren 28.982 Einwohnern schließen sich hierbei zusammen und haben die Aufgabe die Breitbandversorgung flächendeckend herzustellen, zu fördern und dauerhaft zu sichern. Ziel ist die Schaffung von Glasfaseranschlüssen in jedem Haushalt.
Der zu gründende Zweckverband wird von seinen Mitgliedern eine Umlage erheben, soweit die sonstigen Einnahmen und Finanzmittel nicht ausreichen. Als Maßstab für die Bemessung der Verbandsumlage dienen die Einwohnerzahl und die Flächen der einzelnen Gemeinden je zur Hälfte.
So wird die eine Hälfte der Gesamtumlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl des jeweiligen Verbandsmitgliedes zur Gesamteinwohnerzahl aller Verbandsmitglieder und die andere Hälfte der Gesamtumlage wird nach dem Verhältnis der Fläche des jeweiligen Verbandsmitgliedes zur Gesamtfläche aller Verbandsmitglieder bemessen. Maßgeblich ist hinsichtlich der Einwohnerzahl der 31.03. des jeweiligen Vorjahres und hinsichtlich der Flächen der Bestand zum Zeitpunkt der Errichtung des BZVA.
Der zu gründende Zweckverband wird zur Minimierung der gemeindlichen Risiken bei der Umsetzung einer zukunftsfähigen Breitbandanbindung folgende Maßnahmen ergreifen:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden schon im Teilnahmewettbewerb nur Bieter ausgewählt, die ihre finanzielle, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit nachgewiesen haben.
Vertragspartner muss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der späteren Auftragssumme erbringen (Sicherung Pachtzinsausfall)
Vertragspartner muss eine Vorauszahlungsbürgschaft erbringen
In der Bauphase zeitnahe Übereignung fertiger Teilnetze auf den Zweckverband
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Rabel beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung des Breitbandzweckverbandes Angeln und tritt diesem somit bei. Weiter wird der vorliegende Entwurf einer Verbandssatzung zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterschreiben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,4 kB
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46,3 kB
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(wie Dokument)
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37,2 kB
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