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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-03GV-015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Ämter Hürup, Langballig und Geltinger Bucht haben eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Verbesserung der Breitbandversorgung geschlossen.

 

Im Kooperationsgebiet finden sich viele Gemeinden, die auch nach heutiger Definition als „weiße Flecken“ bezeichnet werden und über eine unzureichende Breitbandversorgung verfügen. Alle bisherigen Bemühungen einzelner Gemeinden, der Ämter  und des Kreises sind nicht zur Umsetzung gekommen. Es liegt hier ein klassisches „Marktversagen“ vor, die Telekommunikationsunternehmen sind nicht bereit die Gemeinde ohne Bezuschussung ausreichend mit einer Breitbandanbindung zu versorgen. Dieses Marktversagen ist auch von der Bundesregierung erkannt worden und es gibt seit dem 15.06.2015 eine neue „Rahmenregelung zur Unterstützung eines flächendeckenden Breitbandausbaus“.

 

Hiermit wurden erhebliche Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt (max. 15 Millionen EUR pro Antragsteller). Da es keine Förderung für einzelne Gemeinden geben wird, hat das Breitbandkompetenzzentrum des Landes Schleswig-Holstein vorgeschlagen, dass sich einzelne Gemeinden zumindest in den Ämtern, besser aber noch in Kooperation mit anderen Ämtern zusammenzuschließen.

 

 

 

Dieser Zusammenschluss lässt sich auch aus ökonomischer und kommunalrechtlicher Sicht am effektivsten über einen Zweckverband realisieren. Alle 30 Gemeinden mit Ihren 28.982 Einwohnern schließen sich hierbei zusammen und haben die Aufgabe die Breitbandversorgung flächendeckend herzustellen, zu fördern und dauerhaft zu sichern. Ziel ist die Schaffung von Glasfaseranschlüssen in jedem Haushalt.

 

 

Der zu gründende Zweckverband wir von seinen Mitgliedern eine Umlage erheben, soweit die sonstigen Einnahmen und Finanzmittel nicht ausreichen. Als Maßstab für die Bemessung der Verbandsumlage dienen die Einwohnerzahl und die Flächen der einzelnen Gemeinden je zur Hälfte.

 

So wird die eine Hälfte der Gesamtumlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl des jeweiligen Verbandsmitgliedes zur Gesamteinwohnerzahl aller Verbandsmitglieder und die andere Hälfte der Gesamtumlage wird nach dem Verhältnis der Fläche des jeweiligen Verbandsmitgliedes zur Gesamtfläche aller Verbandsmitglieder bemessen. Maßgeblich ist hinsichtlich der Einwohnerzahl der 31.03. des jeweiligen Vorjahres und hinsichtlich der Flächen der Bestand zum Zeitpunkt der Errichtung des BZV.

 

  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

x

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt den Beitritt zum neu entstehenden Breitbandzweckverband der Gemeinden der Ämter Hürup, Langballlig und Geltinger Bucht (BZV). Der Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Zweckverbandes wird inhaltlich anerkannt; insbesondere wird anerkannt, dass die Verbandsumlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl des jeweiligen Verbandsmitgliedes zur Gesamteinwohnerzahl aller Verbandsmitglieder und die andere Hälfte der Gesamt-umlage wird nach dem Verhältnis der Fläche des jeweiligen Verbandsmitgliedes zur Gesamtfläche aller Verbandsmitglieder bemessen wird. Der Entwurf der Zweckverbands-satzung wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterschreiben. Der BZV wird nach Gründung für die Umsetzung der Aufgabe umgehend Fördermittel des Bundes beantragen

  

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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