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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-03GV-014

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Die Gemeinde Gelting hat mit Beschluss vom 23.11.2015 die Aufstellung des B-Planes Nr. 20 „Geltinger Bucht“ zur Ausweisung eines Wohngebietes mit ca. 67 Bauplätzen beschlossen.

Um eine gesicherte Erschließung des Plangebietes zu gewährleisten, verfolgt die Gemeinde Gelting das Ziel, neben der bisher geplanten Anbindung des Gebiets im Nordosten an die Straße Wackerballig eine zweite Anbindung im Südwesten an die Schmiedestraße herzustellen. Zur Umsetzung dieses Zieles ist die Einbeziehung des Flurstücks 1/14, Flur 8, Gemeinde und Gemarkung Gelting in den Plangeltungsbereich erforderlich. Diese Fläche soll im künftigen B-Plan Nr. 20 als Straßenverkehrsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt werden. Auf dieser Grundlage steht der Gemeinde Gelting das allgemeine Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu. Das Vorkaufsrecht kann gem. § 24 Abs. 1 Satz 2 BauGB nach Beginn der öffentlichen Auslegung ausgeübt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1.Die Gemeindevertretung beschliesst den erneuten Aufstellungsbeschluss des B-Planes Nr. 20 „Geltinger Bucht“ mit der Erweiterung des Plangebietes nach Süden gem. vorliegender Übersichtskarte.

2.Der erneute Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntnzumachen.

 

  

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

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