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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-14GV-351

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 08.05.2023 hat die Gemeindevertretung Steinbergkirche die Rückübertragung der Selbstverwaltungsaufgabe „Schulträgerschaft“ gemäß § 5 Absatz 4 Amtsordnung (AO) für den Erhalt der Grundschule Steinbergkirche beschlossen.

 

Nach einem Gespräch mit Schulrätin Frau Wiese im September 2023 hat sich herausgestellt, dass für sie oberste Priorität in der Schulentwicklungsplanung des Amtes Geltinger Bucht hat, dass die Gemeinschaftsschule in Sterup weiterhin durch alle 16 amtsangehörigen Gemeinden finanziell getragen und betrieben wird.

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung Steinbergkirche vom 08.05.2023 muss daher im Hinblick auf die Schulträgerschaft der Gemeinschaftsschule korrigiert werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, den Beschluss vom 08.05.2023 insoweit zu korrigieren, dass das Rückübertragungsverlangen gemäß § 5 Absatz 4 AO sich ausschließlich auf die Schulträgerschaft der Grundschule Steinbergkirche bezieht. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Gemeinde Steinbergkirche für die Heinrich-Andresen-Schule Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht in der Gesamtschulträgerschaft des Amtes Geltinger Bucht verbleiben wird und sich somit weiterhin an der Sonderamtsumlage für die weiterführenden Schulen beteiligt.

 

Bei den finanziellen Verpflichtungen für die Grundschulen Gelting und Sterup wird die Gemeinde Steinbergkirche nach dem erfolgten Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Vermögensauseinandersetzung für die neue Schulträgerschaft eines Schulverbandes für die Grundschulen Steinbergkirche und Kieholm nicht mehr beteiligt.

 

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