Allris
Vorlage - 2024-14GV-344
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der E*Ladeinfrastruktur nach GEIG Beratung und Beschlussfassung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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05.03.2024
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Sachverhalt
Verfasser: Jürgen Becker
Das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) gibt vor, dass E-Ladeinfrastruktur zu errichten ist für
zu errichtende Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen
zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen
für bestehende Gebäude, wenn größere Renovierungen durchgeführt werden mit mehr als 10 Stellplätzen (Wohngebäude und Nichtwohngebäude)
Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen (ab 1.1.2025 min. 1 Ladepunkt)
gemischt genutzte Gebäude mit mehr als 10 Stellplätzen
Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
Es werden im Gesetz bereits Bußgelder bis 10.000,- € für vorsätzliche oder leichtfertige Zuwiderhandlungen angedroht. Dies bedeutet für die Gemeinde zumindest den Bestand an öffentlichen Gebäuden zu prüfen, inwieweit gehandelt werden muss.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
Die Gemeinde prüft, ob die erforderlichen Ladepunkte nach dem GEIG auf den Gemeindeliegenschaften/Parkplätzen vorhanden sind und ergänzt bei Bedarf.
Die Gemeinde informiert das Gewerbe (HGV), die Kirche, das Amt und weitere betroffene Eigentümer über die Gesetzeslage.
Darüber hinaus werden weitere mögliche Standorte für Ladepunkte in den Ortslagen erkundet und eine mögliche Installation mit SH-Netz AG und möglichen Anbietern/Betreibern abgestimmt.

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