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Vorlage - 2024-03GV-261
Grunddaten
- Betreff:
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Bauleitplanung in der Gemeinde Gelting 27. Änderung des Flächennutzungsplanes / Vorhabenbezogener B- Plan Nr. 27 "Agri-PV-Anlage Lehbek" hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Johannes Volpert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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26.02.2024
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Sachverhalt
Am südwestlichen Ortsrand von Lehbek (Teile des Flurstücks 72/2 und Flurstück 74/3 Flur 18 Gemarkung Gelting) ist durch einen privaten Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächensolaranlage (ausgeführt als Agri-PV-Anlage) auf ca. 7 ha Fläche geplant.
Die Entwicklung einer Freiflächensolaranlage erfordert die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen. Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Da Planungsrecht für ein konkretes Vorhaben geschaffen werden soll, wird auf das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB zurückgegriffen. Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das förmliche Planverfahren für den VB-Plan sowie die Änderung des F-Planes ein.
Der Infrastruktur- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2024 hierüber beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung Gelting, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für die F-Plan-Änderung und für einen vorhabenbezogenen B-Plan zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gelting beschließt:
- Für den Bereich Lehbek der Gemeinde Gelting, am südwestlichen Ortsrand (Teile des Flurstücks 72/2 und Flurstück 74/3, Flur 18, Gemarkung Gelting) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 27 (VB 27) und parallel die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Planungsziel ist es, für die Errichtung einer Solar-Freiflächenanlage als Agri-PV-Anlage die planungsrechtliche Grundlage zu schaffen.
- Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt bereits vor.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB (Planbegründung, Beteiligungsverfahren) soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden; mit der Erarbeitung der Umweltprüfung / der Umweltberichte das Büro NaturaConcept, Dipl. Ing. Alke Buck, Sterup.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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