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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-03GV-257

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im Bereich der Straße Süderholm 16 (K58) betreibt die Diakonie Sozialstation Gelting eine Tagespflegeeinrichtung.

 

In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu Zeichen 274, Nr. 13 heißt es:

 

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen.

 

Die Zufahrt zur Tagespflegeeinrichtung erfolgt über die Straße Süderholm.

 

Zuständige Behörde für die Genehmigung einer Tempo 30-Zone ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.

 

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Beschlussvorschlag

Der Infrastruktur- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting, bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises SL-FL einen Antrag auf Errichtung einer Tempo 30-Zone im Bereich der Pflegeeinrichtung in der Straße Süderholm 16 zu stellen.

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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