Allris
Vorlage - 2024-06GV-135
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über einen Antrag auf Anordnung einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (VZ 274.1 bzw. 274.2) und eines Verbots für Kraftomnibusse (VZ 257-54) im Uleweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
- Verfasser:
- Kay-Uwe Andresen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Maasholm
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Beratung und Beschluss
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13.02.2024
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Sachverhalt
Der Uleweg in Maasholm ist aktuell mit folgenden Streckenverboten versehen:
- VZ 274, Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h,und
- VZ 257-54, Verbot für Kraftomnibusse
Im Zuge anderer Maßnahmen wurde festgestellt, dass es für diese zwei Verkehrszeichen keine verkehrsrechtliche Anordnung gibt. Dieser Mangel soll behoben werden.
Die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Form einer Zonengeschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (VZ 274.1 bzw. 274.2) erscheint unerlässlich.
Die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung kann von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen sind insbesondere für Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen. Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. Die Ausweisung einzelner Straßen in „Zone 30“ ist möglich.
Der Uleweg ist von Fahrzeugen und Fußgängern (insbesondere natürlich in der Saison) stark frequentiert. Die meisten Besucher Maasholms parken Ihre Fahrzeuge auf den Parkplätzen am Ortseingang und entdecken den Ort zu Fuß. Zwangsläufig nutzen sie beim "Maasholm rund" auch den Uleweg. Und dieser ist relativ eng. Nur auf einer Seite befindet sich ein Fußweg. Raum für einen zweiten auf der anderen Straßenseite gibt es nicht. Häufig ist die Fußgängerdichte so stark, dass Personen bei der Begegnung auf die Fahrbahn treten (müssen!).
Die Fahrbahn des Ulewegs muss genutzt werden von Schwerlastverkehr (z. B. Bootstransportern; Sattelzügen der Fischereigenossenschaft; Lieferfahrzeugen für Gaststätten, Fischräucherei; Müllentsorgung; Heizöl- und Gastransportern), Wohnmobilen (einzige Zufahrtsmöglichkeit zum Wohnmobilstellplatz) und allen Nutzern des Maasholmer Sportboothafens mit 450 Liegeplätzen (ebenfalls einzige Zufahrtsmöglichkeit).
Die Anordnung einer Verkehrsbeschränkung für Kraftomnibusse (VZ 257-54) wird ebenfalls weiter für erforderlich gehalten. Anwohner berichten, dass trotz Verbotsschildes eingefahrene Busse sich "festfahren" und anderen Verkehr blockieren.
Reisebusse haben am Ende der Straße keine Möglichkeit, zu wenden. Zum Wenden in den Sportboot- oder Fischereihafen einzufahren, ist keine gute Möglichkeit. Die dortigen Flächen sind recht eng und vor allem saisonbedingt schon stark frequentiert.
Reisebusse können auf dem für sie zugelassenen Parkplatz am Ortseingang Maasholm geparkt werden.

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