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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-14GV-340

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeindestraße Holmlück kommt es häufiger zu Verkehrsgefährdungen durch zu dicht am Kreuzungsbereich parkende PKW´s.

Es betrifft den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich in der Straße Holmlück zu den Häusern Nr. 12-26. Durch zu dichtes Parken an der Einfahrt in die kleine Stichstraße Holmlück, ist die Sicht für herausfahrende Pkw´s stark behindert.

 

Gem. §12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken grundsätzlich verboten vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.

 

 

 

Sollten die gesetzlichen 5 m Parkverbot für die Sichtbarkeit und Sicherheit nicht ausreichen, kann der Parkverbotsbereich verlängert werden. Die Verlängerung eines Parkverbotes im Kreuzungsbereich wird über eine sog. Grenzmarkierung/Zickzacklinie auf der Fahrbahn angeordnet.

C:\Users\sandra.legant\AppData\Local\Microsoft\Windows\Temporary Internet Files\Content.MSO\5A2FEED3.tmp

 

r den Kreuzungsbereich ist es notwendig, die oben abgebildete Zickzacklinie in einer Länge von mind. 8 Meter anzubringen, siehe anliegende Karte.

 

Das Ordnungsamt des Amtes Geltinger Bucht als Straßenverkehrsbehörde erstellt hierzu die verkehrsrechtliche Anordnung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche beschließt im Kreuzungsbereich der Straße Holmlück lt. anliegender Karte die Grenzmarkierung für die Ausweisung eines Parkverbotes anzubringen.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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