Allris
Vorlage - 2024-14GV-340
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über das Anbringen einer Markierung (Parkverbot) in der Straße Holmlück
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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23.01.2024
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Sachverhalt
In der Gemeindestraße Holmlück kommt es häufiger zu Verkehrsgefährdungen durch zu dicht am Kreuzungsbereich parkende PKW´s.
Es betrifft den Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich in der Straße Holmlück zu den Häusern Nr. 12-26. Durch zu dichtes Parken an der Einfahrt in die kleine Stichstraße Holmlück, ist die Sicht für herausfahrende Pkw´s stark behindert.
Gem. §12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken grundsätzlich verboten vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten.
Sollten die gesetzlichen 5 m Parkverbot für die Sichtbarkeit und Sicherheit nicht ausreichen, kann der Parkverbotsbereich verlängert werden. Die Verlängerung eines Parkverbotes im Kreuzungsbereich wird über eine sog. Grenzmarkierung/Zickzacklinie auf der Fahrbahn angeordnet.
Für den Kreuzungsbereich ist es notwendig, die oben abgebildete Zickzacklinie in einer Länge von mind. 8 Meter anzubringen, siehe anliegende Karte.
Das Ordnungsamt des Amtes Geltinger Bucht als Straßenverkehrsbehörde erstellt hierzu die verkehrsrechtliche Anordnung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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Anschrift
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