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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-03GV-254

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting hat für das Wohngebiet Up de Barg I/II (nördlich Bebauung Schmiedestraße, westlich der Sportanlagen) den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Geltinger Bucht“ gefasst.

Um das Wohngebiet Up de Barg für die Versorgung mit Dauerwohnraum zu sichern, ist die Regulierung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen erforderlich.

Zur Sicherung ihrer Planungsziele kann die Gemeinde für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes per Satzung eine Veränderungssperre erlassen, nach der im zukünftigen Planbereich bauliche Maßnahmen und erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen an Grundstück und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden dürfen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt:

1.

Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Geltinger Bucht“ wird gem. §§ 14, 16 i.V.m. 17 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Veränderungssperre erlassen.

 

 

2.

Die Begründung zur Veränderungssperre wird gebilligt.

 

 

3.

Die beschlossene Satzung über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
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