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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-03GV-255

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Ortsteil Wackerballig und der Zentralort Gelting wachsen im Bereich der Straße Wackerballig immer weiter zusammen. Dieses wird in Zukunft forciert durch Aufstellungsbeschlüsse der B-Pläne 22 Wackerballig Ost Ferienhausgebiet Ferien zur Seeluft, 23 Up de Barg 3/4, 24 für das Gebiet südlich der Straße Wackerballig für das Flurstück 4/2 und 25 Wackerballig Ost Feriengebiet Lilleby. Damit wird eine durchgehende Bebauung erreicht und der neuen Gestaltung sollte auch eine Änderung der Ortsbeschilderung insoweit folgen, dass die gelben Ortstafeln (Verkehrszeichen 310 und 311 nach § 42 Abs. 2 StVO) auf gleicher Höhe an der ehemaligen Gemarkungsgrenze aufzustellen sind. Gehen zwei geschlossene Ortschaften ineinander über und müssen die Verkehrsteilnehmer über deren Namen unterrichtet werden, sind die Ortstafeln für beide etwa auf gleicher Höhe aufzustellen. Deren Rückseiten sind freizuhalten. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel.

Damit wird die Straße „Wackerballig“ zu einer innerörtlichen Straße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dies ist im Hinblick auf die Bedeutung als Zentrum für Tourismus und Naherholung der Gemeinde Gelting mit Hafen, Strand, Campingplatz und Ferienhausgebieten von Interesse, um so diese wichtige Verbindung zur Ostsee zu entschleunigen und möglichen Verkehrsgefährdungen vorzubeugen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises SL-FL einen Antrag auf Versetzung der Ortstafel in Gelting zu stellen.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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Mittwochnachmittag
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