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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-14GV-326

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Steinbergkirche hat sich in seiner Sitzung am 20.11.2023 für eine Erhöhung des Steuersatzes in der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung danach den Steuersatz gemäß § 5 der Zweitwohnungssteuersatzung von 6,5 vom Hundert auf 9,5 vom Hundert zu erhöhen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Steinbergkirche gemäß der Vorlage zu erlassen.

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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24972 Steinbergkirche

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