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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-14GV-323

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf der, südwestlichen Seite des jetzigen Gebäudes der Kita Siebenstern, anschließenden Fläche soll der Erweiterungsbau der Kindertagesstätte errichtet werden. Der südliche Teil des vorgesehenen Baugrundstücks liegt z.T. im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB. Um für das Bauvorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzung einer entsprechenden Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule/Kindertagesstätte erforderlich.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planverfahren ein.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

 

1.

Für das Gebiet der Kita Siebenstern“, gelegen an der Straße Hattlundmoor auf der Fläche der Grundschule und Kindertagesstätte Steinbergkirche, Hattlundmoor 15, Gemarkung Quern, Flur 2, Flurstücke 194 und 132 wird der Bebauungsplan Nr. 32 aufgestellt.

Planungsziel ist es, für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte Siebenstern die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

 

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden, mit der Erarbeitung der Umweltprüfung/des Umweltberichts das Büro NaturaConcept, Dipl.-Ing. Alke Buck, Sterup.

 

 

4.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt werden.

 

 

5.

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
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Mittwochnachmittag
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