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Vorlage - 2023-14GV-323
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche Bebauungsplan Nr. 32 "Schule/KiTa" hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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28.11.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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05.12.2023
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Sachverhalt
Auf der, südwestlichen Seite des jetzigen Gebäudes der Kita Siebenstern, anschließenden Fläche soll der Erweiterungsbau der Kindertagesstätte errichtet werden. Der südliche Teil des vorgesehenen Baugrundstücks liegt z.T. im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB. Um für das Bauvorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzung einer entsprechenden Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule/Kindertagesstätte“ erforderlich.
Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das formelle Planverfahren ein.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. | Für das Gebiet der „Kita Siebenstern“, gelegen an der Straße Hattlundmoor auf der Fläche der Grundschule und Kindertagesstätte Steinbergkirche, Hattlundmoor 15, Gemarkung Quern, Flur 2, Flurstücke 194 und 132 wird der Bebauungsplan Nr. 32 aufgestellt. Planungsziel ist es, für den Erweiterungsbau der Kindertagesstätte Siebenstern die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. |
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2. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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3. | Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden, mit der Erarbeitung der Umweltprüfung/des Umweltberichts das Büro NaturaConcept, Dipl.-Ing. Alke Buck, Sterup. |
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4. | Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt werden. |
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5. | Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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