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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-03GV-245

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Gelting soll unter § 5 Absatz 2 bei der Entschädigung der Ausschussvorsitzenden und ggf. deren Stellvertretungen dahingehend geändert werden, dass das Sitzungsgeld von bisher 15,- € auf 25,- € angehoben wird. Damit soll die besondere Belastung der Ausschussvorsitzenden gewürdigt werden.

 

§ 8 Reisekosten wird redaktionell an das Satzungsmuster des Landes Schleswig-Holstein angepasst.

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelting empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Gelting stimmt der 2. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Gelting in der vorgelegten und erläuterten Fassung zu.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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24972 Steinbergkirche

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