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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-14GV-311

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung kann von der Straßenverkehrsbehörde Kreis Schleswig-Flensburg- im Einvernehmen mit der Gemeinde innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden. Die Anordnung von Tempo 30 Zonen sind insbesondere für Wohngebiete und Gebiete mit hoher Fußnger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen.

Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußnger und Fahrradfahrer. Die Ausweisung einzelner Straßen in „Zone 30“ ist möglich.

Die Anordnung von Tempo 30 Zonen soll nach der Verwaltungsvorschrift des Bundes auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, d.h. der gesamte Ortsbereich ist verkehrstechnisch zu überplanen. Hierbei sind die Bedürfnisse des ÖPNV, des Wirtschaftsverkehrs sowie Rettungswesen und Feuerwehr entsprechend mit einzubeziehen.

In Tempo 30- Zonen soll an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gelten.

Die Anordnung darf sich nur auf Straßen mit geringem Durchgangsverkehr beziehen. Eine bauliche Umgestaltung ist nicht erforderlich; ist jedoch für den Erfolg „Zwingen zur Schleichfahrt“ praktikabel (Verschwenkungen, Aufpflasterungen, wechselseitige Parkplätze).

 

Die Anordnung darf sich nur auf Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzung, Leitlinie und benutzungspflichtigen Radwegen beziehen.

 

Der Bereich Ostenfeld ist bereits als Tempo 30-Zone ausgewiesen. Nun soll auch die angrenzende Straße Jürgensby zu einer Temp 30-Zone ausgewiesen werden, um auch dort

für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, bei der Straßenverkehrsbehörde, Kreis Schleswig-Flensburg, für die Straße rgensby lt. anliegender Karte, die Anordnung einer Tempo 30-Zone zu beantragen.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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